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 Verwaltungsrecht / Zivieldienst

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BeitragThema: Verwaltungsrecht / Zivieldienst   Verwaltungsrecht / Zivieldienst EmptyFr Sep 10, 2010 12:41 pm

Zivildienstleistender muss keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen
Verbleiben im Zivildienst und damit verbundene Wartezeit bis zum nächstmöglichen Studienbeginn stellen besondere Härte dar
Ein Zivildienstleistender kann wegen Studienbeginns zum anstehenden Wintersemester vorzeitig den Zivildienst beenden, wenn die vollständige Ableistung des Zivildienstes eine Wartezeit von weiteren neuen Monaten bis zum nächstmöglichen Studienbeginn zur Folge hätte. Eine solche Wartezeit würde eine besondere Härte darstellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 [Aktenzeichen: 7 L 1010/10.KO]

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BeitragThema: Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst bei siebenmonatiger Studienverzögerung zulässig   Verwaltungsrecht / Zivieldienst EmptySa Okt 09, 2010 7:20 pm

VG Göttingen: Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst bei siebenmonatiger Studienverzögerung zulässig
Zeitverlust von mehr als sechs Monaten begründet besondere Härte
Ein Zivildienstleistender, der durch das reguläre Ende seines Zivildienstes einen Zeitverlust von sieben Monaten bis zum Beginn seines anschließenden Studiums hinnehmen müsste, hat Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst. Ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten stellt eine besondere Härte dar, die eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst begründet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 29.09.2010 [Aktenzeichen: 1 B 235/10]
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