"Stuttgart 21": Erbe des Architekten unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen die Deutsche Bahn AG
Gericht wägt zwischen Erhaltungsinteresse des Urhebers und Veränderungsinteresse des Eigentümers ab
Der Erbe des Architekten Paul Bonatz, der seinerzeit den Stuttgarter Hauptbahnhof plante, kann keine Urheberpersönlichkeitsrechte seines Großvaters an einer Unveränderlichkeit des Stuttgarter Bahnhofs gegenüber der Deutschen Bahn AG geltend machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Die Klage auf Wiederaufbau des Nordflügels und Unterlassung des Abbruchs des Südflügels und der Treppe der großen Schalterhalle blieb damit erfolglos.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2010 [Aktenzeichen: 4 U 106/10]