BGH: "Tötung auf Verlangen" bedarf der genauen Überprüfung
Augenblicksstimmung bei Äußerung zu Tötungsverlangen muss ausgeschlossen werden können
Bei einer Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen ist das Gericht dazu angehalten, ein solches Tötungsverlangen ausreichend zu prüfen. Es muss grundsätzlich ausgeschlossen werden können, dass ein solcher Wunsch nicht in einer Augenblicksstimmung geäußert wurde. Dies entschied der Bundesgerichtshof und hob damit ein Urteil des Landgerichts Verden auf, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung...
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2010 [Aktenzeichen: 3 StR 168/10]