Auf Fertigpackungen mit Backwaren muss Gewicht angegeben werden
Angabe der Stückzahl auf Verpackung nicht ausreichend
Fertigpackungen mit Backwaren und einer Füllmenge von mehr als 100g dürfen nur unter Angabe des Gewichts auf der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2010 [Aktenzeichen: 6 A 10624/10.OVG]