Kärtchen-Werbung am Auto muss genehmigt werden
Kärtchen-Werbung am Auto muss genehmigt werden
Die meist bunten Kärtchen stecken in Fensterritzen oder kleben unter den Scheibenwischern. Ungefragt pappen Autohändler diese Form der Werbung an jedes parkende Fahrzeug. Sie ist ab sofort nur noch erlaubt, wenn die Stadt ihr Okay gibt. Die Justiz setzt der “wilden Werbung” von Aufkäufern gebrauchter Autos Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, stelle eine “genehmigungspflichtige Sondernutzung” dar. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschieden. (Az.: IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi)
Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/autohandel-kaertchen-werbung-am-auto-muss-genehmigt-werden/id_42241194/index