VG Köln: Glasverbot beim Kölner Karneval 2010 war rechtswidrig
Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt rein vorsorgende Maßnahmen grundsätzlich nicht zu
Das „Glasverbot“ an Karneval 2010 in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2010 [Aktenzeichen: 20 K 441/10 und 20 K 525/10]