Zuständige Versicherung beim Autoschaden durch wegrollenden Einkaufswagen
Gebrauch eines Fahrzeuges fängt beim Be- oder Entladen an
Wenn auf einem Parkplatz ein PKW durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt wird, kann dies ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung sein. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie hier weiter
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2003
[Aktenzeichen: 301 C 769/03]