Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule
Wenn Wehrdienst besondere Härte bedeuten würde
Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Lesen Sie hier weiter
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
[Aktenzeichen: 3 K 939/09.NW]