"THOR STEINAR" unterliegt im Markenrechtsstreit gegen "Storch Heinar"
Landgericht Nürnberg-Fürth weist die Klage einer Bekleidungsherstellerin weitgehend ab
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Zivilrechtsstreit, in dem die Herstellerin von Bekleidungsstücken der Marke " THOR STEINAR " markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen einen Beklagten aus Rostock geltend gemacht hatte, entschieden. Danach darf das Zeichen "Storch Heinar" weiterhin von dem Beklagten verwendet werden. Die Klage wurde abgewiesen - mit Ausnahme eines Teilanerkenntnisses des Beklagten, das aber nur das Zeichen "Wüstenfuchs" betraf. Lesen Sie hier weiter
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: 3 O 5617/09]