AG Wuppertal: Nutzung eines offenen WLAN nicht strafbar
Rechtsprechungsänderung des AG Wuppertal zum Schwarzsurfen
Die Nutzung eines fremden offenen WLAN ist nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal nicht strafbar. Dies hat das Gericht am 3. August 2010 entschieden. Noch 2007 ging das Amtsgericht Wuppertal dagegen von einem strafbaren Abhören von Nachrichten sowie einem Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes aus. Lesen Sie hier weiter
Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010
[Aktenzeichen: 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08]