LG Hamburg: YouTube aufgrund Verbreitung urheberrechtswidriger Inhalte schadensersatzpflichtig
„YouTube LLC.“ muss sich von Nutzern die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte im Einzelfall nachweisen lassen
Das Landgericht Hamburg hat der „YouTube LLC.“ als Betreiberin der Internetplattform „YouTube“ sowie der „Google Inc.“ als Alleingesellschafterin der „YouTube LLC.“ verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, welche von Nutzern hochgeladen wurden und die über YouTube aufrufbar waren. Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sei die „YouTube LLC.“ grundsätzlich auch schadensersatzpflichtig.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.09.2010 [Aktenzeichen: 308 O 27/09]