Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz
Vollzugshinweise haben keinen Rechtsnormcharakter
Die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz sind keine Rechtsnorm. Sie können deshalb nicht in einem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung gestellt werden. Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Lesen Sie hier weiter
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.08.2010
[Aktenzeichen: 9 NE 10.1887]