Keine Vollzeittätigkeit bei Betreuung von zwei Grundschulkindern zumutbar
Familiengerichts- Entscheidung Verfasst am : 28.Juni 2009
Keine Vollzeittätigkeit bei Betreuung von zwei Grundschulkindern zumutbar - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2008, II-2 WF 62/08
Neben der Betreuung von zwei gemeinsamen Kindern im Grundschulalter ist dem geschiedenen alleinerziehenden Elternteil, zumal wenn er bislang nicht berufstätig war, aus Gründen des Kindeswohls und nachehelicher Solidarität eine Vollzeittätigkeit nicht zumutbar.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2008, II-2 WF 62/08