Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf
Hundehalter müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Lieblinge nicht ständig lautstark kläffen. Ansonsten können die Hunde behördlich sichergestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. Lesen Sie hier weiter
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.09.2009
[Aktenzeichen: 1 B 215/09]