Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig
Anfertigung von Bildaufnahmen durch Pressevertreter kann nicht generell von vornherein verboten werden
Die Polizei darf einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei des Landes Baden-Württemberg (SEK) drohe. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Lesen Sie hier weiter
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 1 S 2266/09]