Beamtenrecht / Verwaltungsrecht
Zeckenbiss nicht als Dienstunfall anerkannt
Nicht jeder der Wälder oder Gebüsche durchstreift, wird von Zecken befallen
Wer sich als Beamter einen Zeckenbiss zuzieht, der muss belegen können, dass es während der Dienstzeit geschehen ist.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.07.2010 [Aktenzeichen: 6 K 542/10.NW]