Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
Besitz deutscher Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis aus EU-Mitgliedstaat bei Entziehung des Führerscheins wegen Drogenkonsums nicht relevant
Schon der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (mit Ausnahme von Cannabis) genügt, um eine Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.
Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010 [Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)]