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 Verbraucherrecht

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Verbraucherrecht Empty
BeitragThema: Verbraucherrecht   Verbraucherrecht EmptySa Sep 04, 2010 8:23 pm

Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend
Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden
Die Angabe bei einem Mietwagen "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/ 1. Hand" ist irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2010 [Aktenzeichen: I-4 U 101/10]
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