Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend
Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden
Die Angabe bei einem Mietwagen "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/ 1. Hand" ist irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2010 [Aktenzeichen: I-4 U 101/10]