Bei Parken im Kreuzungsbereich darf abgeschleppt werden
Verkehrsbehinderungen und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich
Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie hier weiter
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 05.07.2010
[Aktenzeichen: 6 K 512/08]