Nichteinhalten von Gesundheitskontrollen: Behörde kann Fahrerlaubnis entziehen
Bei nicht rechtzeitig eingereichten Facharztaussagen zur Kraftfahreignung muss Fahrerlaubnisentziehung hingenommen werden
Wer eine Fahrerlaubnisauflage nicht befolgt, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.05.2010 [Aktenzeichen: 11 CS 10.291]