Fragliche pauschale Kürzungen des ALG II Regelsatzes während eines Kur- oder Krankenhausaufenthaltes.
Das Sozialgericht Detmold (Az: S 2 SO 74/10) urteilte, es dürften keine pauschalen Kürzungen von Hartz IV Beziehern vorgenommen werden, die sich aufgrund einer Krankheit in einem Krankenhaus aufhalten. Grudnsätzlich gebe es zwar Kürzungsmöglichkeiten wegen der Bedarfsdeckung, jedoch seien pauschale Kürzungen des Regelsatzes während der Betroffene sich im Krankenhaus befindet, nicht möglich. Viel mehr müssten die Kompensationsausgaben geprüft werden.
Demgegenüber stellt ein Krankenhausaufenthalt einschließlich nachfolgender Reha-Maßnahme regelmäßig keine Alltagssituation dar. Vielmehr muss sich der Betroffene kurzfristig auf die Situation einstellen, was regelmäßig auch mit
finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Einen gesicherten Erfahrungssatz, dass man in der Haushaltskasse durch einen Krankenhausaufenthalt Geld sparen könne, gibt es nicht; insoweit wird auf die Anfrage an das statistische Bundesamt im Verfahren S 2 (6) SO 72/08 Bezug genommen.
Sozialgericht Detmold (Az: S 2 SO 74/10)