Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerechtfertigt
Militärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet
Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010 [Aktenzeichen: 2 K 339/10.KO]