Kürzung der Rentenansprüche für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz verfassungsgemäß
Ungleichbehandlung der Fremdrentenberechtigten mangels Leistung eigener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt
Die Kürzung der Rentenansprüche für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz ist nicht verfassungswidrig. Die Berechnung der Alters- und Hinterbliebenenrente von den Rentenversicherungsträgern unter Berücksichtigung einer Obergrenze von insgesamt 25 Entgeltpunkten ist nicht zu beanstanden. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor, da eine Ungleichbehandlung...
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010 [Aktenzeichen: 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06]