BVerfG: Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung treffen
Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht. Lesen Sie hier weiter
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 611/07/ 1 BvR 2464/07]