BGH zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf
Beschaffenheitsangabe "Vorführwagen" umfasst keine Vereinbarung über Alter oder Dauer der bisherigen Nutzung eines Fahrzeugs
Der Begriff "Vorführwagen" enthält keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010 [Aktenzeichen: VIII ZR 61/09]