Telekommunikationsrecht / Vertragsrecht
Telekom hat Fürsorgepflicht und muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisen
Ungewöhnliches Internetnutzungsverhalten
Die Telekom hat nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegenüber ihren Kunden eine Fürsorgepflicht und muss sich bei auffällig hohen Rechnungen um die Ursachen kümmern. Lesen Sie hier weiter
Landgericht Bonn, Urteil vom 01.06.2010
[Aktenzeichen: 7 O 470/09]