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 Arbeitsrecht / Haftung

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Arbeitsrecht / Haftung Empty
BeitragThema: Arbeitsrecht / Haftung   Arbeitsrecht / Haftung EmptyMi Aug 18, 2010 8:46 am

Firma haftet für falsche Auskünfte an ihre Mitarbeiter
Ein Arbeitgeber haftet grundsätzlich für die Folgen falscher Auskünfte an seine Beschäftigten. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Zahlungsklage einer Supermarkt-Angestellten statt und verurteilten die Ladenkette zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin zunächst als Aushilfe in einem Supermarkt für 630 DM im Monat geringfügig beschäftigt. Ihr wurde angeboten, für einen Zeitraum von 2 Monaten ihre Stundenzahl vorübergehend auf 30 Stunden pro Woche zu erhöhen. Auf ihre Nachfrage, ob sie dann auch Steuern zahlen müsse, erhielt sie von der Arbeitgeberin die Auskunft, dass dem nicht so sei. Der damit verbundene Mehrverdienst bringe steuerlich keine Probleme, sagte ihr die Firma. Diese Auskunft stellte sich jedoch als falsch heraus, weswegen die Mitarbeiterin wegen des höheren Verdienstes vom Finanzamt allerdings nicht wie erwartet 750 Euro zurückbenkam , sondern 250 Euro zahlen musste. Dem Urteil zufolge hat die Firma mit der falschen Auskunft ihre Treuepflicht gegenüber der Mitarbeiterin verletzt. Wenn sich ein Arbeitnehmer bei seinen Vorgesetzten über rechtliche Folgen einer Vertragsänderung erkundigt, muss das Unternehmen danach im Zweifelsfall andere Auskunftsstellen einschalten. Zumindest aber müsse es dem Mitarbeiter empfehlen, eigene Nachforschungen anzustellen. Auf keinen Fall aber dürfe der Arbeitnehmer wegen falscher Auskünfte steuerliche Nachteile haben.
Hessisches Landesarbeitsgericht Az. 11 Sa 1677/02 Urteil vom 15.03.2004
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