Fehlgeschlagene Reparatur - Vermieter muß nicht zahlen!
- Ist die Heizung einer Mietwohnung defekt, so kann der Mieter
dem Vermieter eine Frist setzen, in der die Anlage repariert oder
ausgetauscht werden muß.
Reagiert der Vermieter nicht, so kann der Mieter selbst einen
Monteur beauftragen.
Schlägt die Reparatur fehl, so bleibt er jedoch auf den kosten
sitzen.
Der Wohnungsbesitzer schuldet allerdings weiterhin eine
funktionierende Heizung.
(AG Osnabrück, Az 6 C 360/03)