Urteil zu Hartz IV: Grundsicherung darf nicht gestrichen werden
Einem Hartz IV Empfänger darf trotz Sanktionen die Grundsicherung nicht entzogen werden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen L 7 B 211/09 nachzulesen. Das Grundgesetz besage, eine Grundsicherung muss im Sozialstaat gegeben sein, heißt es von den Richtern.
Konkret ging es in dem verhandelten Fall um einen Leistungsempfänger, der drei Monate lang als Sanktion auf Arbeitslosengeld II verzichten sollte – angeordnet von der zuständigen ARGE. Mithilfe des beantragten Eilschutzrechts konnte der Leistungsempfänger schnell reagieren, was auch nötig war, denn er hat ein Baby zu versorgen. Und sich selbst natürlich. Die ARGE hätte nicht das Recht zur kompletten Streichung, sondern hätte entscheiden müssen, ob Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Alternative in Betracht kämen. Auch bei Sanktionen habe man die Grundsicherung eines ALG II Empfängers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen L 7 B 211/09