Thema: Zu Hartz IV ALG II Grundsicherung Di Aug 17, 2010 10:16 am
Hartz IV Das Einkommen eines Lebensgefährten darf nicht automatisch an das Arbeitslosengeld 2 eines Arbeitslosengeld 2-Empfängers angerechnet werden. In der Regel ist das der Fall im Sinne von Hartz IV frühstens nach 1 Jahr. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Az: L5B 1362/05