Sterbegeldversicherung
Beiträge aus einer Sterbegeldversicherung gehören zum sogenannten Schon-Vermögen eines ALG2-Empfängers. Das für eine angemessene Bestattung angesparte Vermögen darf bei der Hartz4-Leistungsberechnung nicht hinzugezogen werden.
Die Betroffenen haben das Recht, zu Lebzeiten für die Durchführung und Bezahlung der eigenen Bestattung zu sorgen.
(OLG Schleswig, Az 2 W 252/06)