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 Arbeitsrecht / Kündigung

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BeitragThema: Arbeitsrecht / Kündigung   Arbeitsrecht / Kündigung EmptyDo Aug 19, 2010 7:22 pm

Urteil - Verdacht auf Verkauf von Firmeneigentum ausreichend für Kündigung

In dem Online-Auktionshaus eBay werden unzählige Dinge angeboten. Private und gewerbliche Verkäufer offerieren Waren aller Art. Dort verkauft eine Mutter die Jacke, die ihrer Tochter zu klein geworden ist. In einer anderen Auktion bietet ein Mann Teile seiner Büchersammlung dar. Und in einer weitere verkauft ein Angestellter das Eigentum seiner Firma, das er ihr zuvor entwendet hat. Wenn sein Unternehmen ihm zwar auf die Schliche kommt, aber ihm den Diebstahl nicht nachweisen kann, reicht eventuell auch der massive Verdacht, um den Angestellten fristlos zu kündigen.

Ein Unternehmen tätigte mehrere Testkäufe bei eBay. Dabei fiel ihm einer ihrer eigenen Servicemonteure auf, der in großer Menge Artikel anbot, die er auch für seine berufliche Tätigkeit benötigte. Er pries die Telefonbuchsen und Kabel als neu und originalverpackt an. Seine Vorgesetzten sprachen ihn daraufhin an und äußerten ihren Verdacht, der Mann habe die Teile aus seinem Unternehmen gestohlen und bei eBay verkauft.

Der Mann wiedersprach und gab an, die Teile auf Flohmärkten und in öffentlichen Müllbehältern vor dem Betriebsgelände gefunden zu haben. Aus diesem Grund könne er für die angeblich fabrikneuen Teile keine Quittungen vorlegen. Doch der Arbeitgeber glaubte dem Kundendiensttechniker nicht und kündigte ihm fristlos. Der Arbeitnehmer akzeptierte die Kündigung nicht, schließlich habe ihm kein Diebstahl nachgewiesen werden können.

Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte die außerordentliche fristlose Kündigung im Berufungsverfahren für rechtens. In diesem Fall genüge der dringende Verdacht, obwohl die Indizien nicht für einen Nachweis ausreichen, erklärte das Gericht. Das Telekommunikationsunternehmen durfte dem Mitarbeiter aufgrund des massiven Verdacht auf scheren Diebstahl kündigen, zumal eine dringende Wiederholungsgefahr bestand und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört war.
Landesarbeitsgericht Köln, Aktz.: 9 Sa 1033/06 vom 16.01.2007
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BeitragThema: Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig   Arbeitsrecht / Kündigung EmptySa Sep 04, 2010 8:25 pm

Verkennung einer Notrufsituation: Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig
Abmahnung als milderes Mittel ausreichend
Einem langjährig beschäftigen Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellung hätte leisten müssen, jedoch guten Glaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2010 [Aktenzeichen: 3 Sa 144/10]
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BeitragThema: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin dennoch unwirksam   Arbeitsrecht / Kündigung EmptyFr Sep 17, 2010 3:22 pm

Betrugshandlung im Umfange von rund 160 Euro – Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin dennoch unwirksam
40-jährige beanstandungsfreie Beschäftigungszeit führt zu sehr hohem Maß an Vertrauenskapital, das durch einmalige Verfehlung nicht vollständig zerstört werden kann
Die Kündigung einer Bahnbeschäftigten, die nach einem Dienstjubiläum dem Arbeitgeber eine "Gefälligkeits"-Quittung über einen Betrag von 250 Euro für Bewirtungskosten vorgelegt und sich diesen Betrag erstatten lässt, während sich die Bewirtungskosten in Wirklichkeit nur auf rund 90 Euro belaufen, ist unwirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 [Aktenzeichen: 2 Sa 509/10]

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