Teilzeitkräfte dürfen Arbeitstage frei wählen
Teilzeitkräfte können selbst entscheiden, wann Sie ihre Stunden leisten.
Das Arbeitsgericht Frankfurt gab einem Angestellten in Teilzeit Recht, dessen Arbeitgeber ihm genau vorschreiben wollte, an welchen Tagen er zu arbeiten hatte.
Die Richter begründeten ihr Urteil wie folgt:
Ein Teilzeitmitarbeiter kann seine Arbeitszeiten grundsätzlich frei einteilen.
Ausnahme:
Das Unternehmen kann wichtige betriebliche Gründe anführen, dass es zwingend notwendig ist, die Stunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten.
In diesem Fall können Teilzeitmitarbeiter nicht auf ihr Recht bestehen.
Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 6 Ca 2951/01