Betriebsrat hat Anspruch auf PC und Internetzugang
Arbeiten können mit Hilfe von PCs wesentlich zeitsparender und effizienter erfolgen
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines PC nebst Zubehör sowie eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn beides zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.07.2010 [Aktenzeichen: 1 TaBV 40 a/09]