Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt belassen
Die Begrenzung eines angemessenen Kostenbeitrags soll einen Wertungswiderspruch zum Unterhaltsrecht verhindern
Wenn einem Vater weniger von seinem Einkommen verbleibt, als er nach dem Unterhaltsrecht für sich behalten dürfte, ist die Heranziehung des Vaters zum Kostenbeitrag für seine beiden in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kinder rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Lesen Sie hier weiter
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 5 C 10.09]