Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den Sozialhilfeträger
Ausschluss des Anspruchsübergangs auf Sozialhilfeträger bleibt auf Ausnahmefälle beschränkt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann. Lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010 [Aktenzeichen: XII ZR 148/09]