SG Dortmund: Bundesliga-Ringer ist kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
Frei gestaltbares Training und Tätigkeit für andere Auftraggeber stellt freiberufliche sozialversicherungsfreie Honorartätigkeit dar
Ein Ringer und Werbepartner eines Bundesligavereins ist als freiberufliche Honorarkraft sozialversicherungsfrei, soweit er für weitere Auftraggeber tätig sein und das Training frei gestalten kann. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24.09.2010 [Aktenzeichen: S 34 R 40/09]