Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen nur ausnahmsweise berücksichtigt werden
Wann sind Betriebsstättenverluste "final"?
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste "final" sind und deshalb im Inland abgezogen werden können. In beiden Urteilen ging es um die negativen Einkünfte aus in Frankreich unterhaltenen Betriebsstätten. Lesen Sie hier weiter
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2010
[Aktenzeichen: I R 100/09/ I R 107/09]