Trotz langer Krankheit Urlaubsanspruch
Arbeitnehmer können auch dann Erholungsurlaub verlangen, wenn sie im ganzen Jahr aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig waren.
Sie müssen jedoch so rechtzeitig wieder ihre Arbeit aufnehmen, daß sie den Urlaub im folgenden Jahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen können.
Bundesarbeitsgericht Az. 9 AZR 190/02 Urteil v. 18.03.2003