AG München: Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100% möglich
Ständiges, durchgehendes Lüften zur Vermeidungen von Schimmel für Mieter unzumutbar
Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. Dies entschied das Amtsgericht München.
Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2010 [Aktenzeichen: 412 C 11503/09]