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 Hartz IV ALG II / Erstausstattung

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BeitragThema: Hartz IV ALG II / Erstausstattung   Hartz IV ALG II / Erstausstattung EmptyDo Aug 19, 2010 11:03 am

Einzelne Waschmaschine als Erstausstattung bei Hartz iV
Der Begriff der Wohnungserstausstattung meint nicht nur die Ausstattung mit einer kompletten Wohnungseinrichtung, sondern erfasst auch einzelne Einrichtungsgegenstände. Zu diesem Urteil kam der 14. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 14 AS 64/07 R).
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger, der nach der Trennung von seiner Ehefrau mit der gemeinsamen Tochter in eine eigene Wohnung gezogen war, beim zuständigen dortmunder ALG II Träger eine einmalige Beihilfe für die Ausstattung seines ansonsten weitestgehend vollständigen Haushalts mit einer Waschmaschine beantragt.
Diesen Antrag lehnte die Behörde jedoch mit der Begründung, es handle sich im Falle der fehlenden Waschmaschine nicht um einen Gegenstand, der im Rahmen einer Wohnungserstausstattung zu bewilligen sei, ab. Nach der Argumentation des Jobcenters stelle die Anschaffung der Waschmaschine in diesem Fall vielmehr eine Ersatzbeschaffung für die im vorherigen gemeinsamen Haushalt vorhandene Waschmaschine, als eine Erstausstattung dar.
Dem folgten die Bundesrichter aus Kassel jedoch ebenso wie die Vorinstanzen nicht. Nach ihrer Ansicht meint der Begriff der Wohnungserstausstattung auch die Ergänzung einer bereits vorhandenen Wohnungseinrichtung mit fehlenden, bewilligungsfähigen Gegenständen.
14. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 14 AS 64/07 R).
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BeitragThema: Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen   Hartz IV ALG II / Erstausstattung EmptyFr Aug 20, 2010 11:50 am

Prozessmarathon wegen 60 Euro
Wie das Bundessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung festgestellt hat, muss die ARGE Bochum die Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen übernehmen, sofern der Tagesausflug Voraussetzung für eine Klassenfahrt ist. Ein Bochumer Schüler hatte geklagt, weil die ARGE die Kosten für einen Skikurs nicht übernehmen wollte, der aus Kostengründen bereits vor der Klassenfahrt in der Nähe Bochums tageweise absolviert werden sollte. Nun muss das Landessozialgericht in Essen klären, ob der angenommene “Sachzusammenhang” zwischen den Tagesfahrten in die Skihalle und der mehrtägigen Klassenfahrt nach Südtirol tatsächlich besteht. Die ARGE Bochum inszeniert diesen Prozessmarathon für einen Betrag von nicht mehr als sechzig Euro.
In einer Stellungnahme vom 26.03.2010 hat die ARGE Bochum Aussagen in die Entscheidung hinein interpretiert, die dort nicht zu finden sind: „ … Ein einfacher sachlicher Zusammenhang reicht nicht aus. So müsste zum Beispiel auch ein krankheitsbedingtes Fehlen an einem solchen Vorbereitungskurs zum Ausschluss von der Klassenfahrt führen. .. ”
Siehe auch den Kommentar vo Norbert Herrmann vom 30.3.2010: ARGE: halb gewonnen und ganz frech
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.3.2010, B 14 AS 1/09 R
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BeitragThema: Hartz-IV-Empfänger tragen Mehrkosten für Schulbücher selbst   Hartz IV ALG II / Erstausstattung EmptyFr Aug 20, 2010 11:52 am

Hartz-IV-Empfänger tragen Mehrkosten für Schulbücher selbst
Senioren bekommen Geld für Theaterbesuche zurück, wenn die Kosten das Hartz-IV-Budget dafür übersteigen. Ein Gymnasiast pochte auf Gleichbehandlung, wollte seine zusätzlichen Ausgaben ebenfalls erstattet bekommen - und scheiterte.
Hartz-IV-Empfänger bekommen für Schulbücher rückwirkend kein Geld. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 47/09). Damit wie das Gericht die Klage eines ehemaligen Gymnasiasten aus dem Raum Ludwigshafen zurück.
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen B 14 AS 47/09)

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